Datenschutz · AVV

Wenn Rechnungsnotarzt Kundendaten im Auftrag verarbeitet.

Für Organisationen, die Rechnungsdateien Dritter hochladen, ist ein sauberer AVV-Prozess wichtig. Diese Seite beschreibt die technische Einordnung und die Punkte, die vor produktiver Nutzung vertraglich geprüft werden müssen.

AVV-BausteinUmsetzung im ProjektNoch zu prüfen
Gegenstand und DauerE-Rechnungsprüfung, Anzeige, Export und Audit innerhalb der OrganisationVertragslaufzeit, Testphase, Kündigung, Datenrückgabe
Art und ZweckUpload, Parser, Malware-Scan, Validierung, Bericht, Export, SupportOb einzelne Funktionen deaktiviert oder kundenspezifisch geregelt werden müssen
DatenartenRechnungsdaten, Geschäftskontakte, Konto-/Rolleninformationen, technische MetadatenOb besondere Kategorien personenbezogener Daten ausgeschlossen werden sollen
BetroffenengruppenNutzer, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Rechnungsempfänger, AnsprechpartnerKundenspezifische Rollen und Branchenbesonderheiten
WeisungenOrganisation steuert Upload, Rollen, Aufbewahrung und Löschung im DashboardSchriftliche Weisungswege für Support- und Sonderfälle
TOMsHTTPS, Rollen, Mandantentrennung, Secrets, Upload-Schutz, ClamAV, Audit-Logs, LöschjobsFinale TOM-Anlage mit Serverstandort, Backup, Zugriffskreis und Monitoring
SubprozessorenEigene Übersicht vorhandenKonkrete Anbieter, Vertragsgrundlagen und Drittlandtransfer prüfen
Löschung/RückgabeAufbewahrungsregeln und Löschjobs vorhandenExport/Rückgabe vor Löschung, Backup-Fristen und Nachweisform

Was vor Live-Nutzung erledigt sein muss

Diese Punkte sind keine Kosmetik, sondern Vertrags- und Betriebsvoraussetzungen.

AVV-Dokument finalisieren

Gegenstand, Dauer, Weisungen, TOMs, Subprozessoren, Löschung, Unterstützung bei Betroffenenrechten und Kontrollrechte müssen in einem prüfbaren Dokument stehen.

TOM-Anlage ausfüllen

Die technische Sicherheitsbeschreibung darf nicht nur „sicher“ sagen. Sie muss Maßnahmen wie Zugriff, Backup, Logging, Verschlüsselung, Rollen und Löschung konkret benennen.

Kunden nicht täuschen

Normvalidierung, Steuerberatung, Rechtsberatung und technische Prüfung müssen sprachlich getrennt bleiben. Der AVV macht das Produkt nicht automatisch rechtssicher.